Verkaufe deine Pieces mit Vielgoodz
Wir prüfen deine Artikel und entscheiden, ob Kommission oder Direktankauf für dich passt.
Kommission: Standardmäßig 50/50 Aufteilung zwischen dir und Vielgoodz.
Direktankauf: Wir kaufen ausgewählte Artikel direkt zu einem individuell vereinbarten Preis an.
Nicht jeder Artikel wird angenommen. Die Entscheidung erfolgt nach Marke, Zustand, Echtheit, Nachfrage und Verkäuflichkeit.
Jetzt registrieren / Artikel einreichen
https://consign.circle-hand.com/viel-goodz
So funktioniert’s
1. Profil anlegen
Du registrierst dich über unser digitales Kundenportal.
2. Daten hinterlegen
Du trägst deine Kontaktdaten ein, damit wir deine Anfrage sauber zuordnen und uns bei dir zurückmelden können.
3. Prüfung durch Vielgoodz
Wir schauen uns an, ob deine Artikel eher für Kommission oder Direktankauf passen.
4. Rückmeldung und weiterer Ablauf
Wir melden uns bei dir, sobald wir deine Anfrage geprüft haben und besprechen den nächsten Schritt mit dir.
Scanne den QR-Code und lege dein Profil direkt über unser Kundenportal an. Alternativ kannst du folegenden Link benutzen: https://consign.circle-hand.com/viel-goodz
So können wir deine Anfrage digital erfassen und uns schneller bei dir zurückmelden.
Rechtliche Hinweise
Für die Einlieferung, Kommission und den Ankauf gelten die nachstehenden Bedingungen.
Mit deiner Registrierung im Kundenportal und der Bestätigung der dort hinterlegten Bedingungen gelten die für dein jeweiliges Modell einschlägigen Regelungen.
AGB
Einlieferungs-, Kommissions- und Ankaufsbedingungen
Stand: 20.04.2026
Vielgoodz / Samad Niemann
Malvenweg 4
50529 Pulheim
E-Mail: info@vielgoodz.com
Kurz erklärt
Bei Vielgoodz gibt es grundsätzlich zwei Modelle:
Kommission
Du übergibst uns Artikel zum Verkauf. Wenn ein Artikel verkauft wird, wird der tatsächlich abgerechnete Verkaufserlös grundsätzlich 50/50 zwischen dir und Vielgoodz aufgeteilt. Für einzelne Artikel können abweichende Konditionen individuell vereinbart werden.
Ankauf
Wir kaufen Artikel direkt von dir zu einem individuell vereinbarten Preis an. Nach dem Ankauf hast du keinen Anspruch auf eine spätere Beteiligung an einem Weiterverkauf.
Wichtig:
Nicht jeder Artikel wird angenommen. Wir entscheiden nach Marke, Zustand, Echtheit, Nachfrage und Verkäuflichkeit, ob ein Artikel in Kommission genommen, direkt angekauft oder abgelehnt wird.
Mit der Nutzung des Kundenportals, der Eingabe deiner Daten und der Bestätigung dieser Bedingungen gelten für dich die Regelungen des jeweils vereinbarten Modells.
Teil A – Allgemeines / Portal / Einlieferung
1. Geltungsbereich
Diese Einlieferungs-, Kommissions- und Ankaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vielgoodz / Samad Niemann (nachfolgend „Vielgoodz“) und Personen, die Artikel über das Vielgoodz-Kundenportal oder außerhalb des Portals zur Prüfung, zum Ankauf oder zum Verkauf in Kommission anbieten oder übergeben (nachfolgend „Kunde“).
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu individuell getroffenen Abreden. Individuelle Vereinbarungen zu einzelnen Artikeln, Positionen oder Konditionen gehen diesen Standardbedingungen vor.
Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Einlieferung, Kommission und den Ankauf. Für den normalen Verkauf von Waren an Endkunden im Laden oder Online-Shop gelten gesonderte Bedingungen.
2. Nutzung des Kundenportals / Vertragsabschluss
Der Kunde kann im Kundenportal persönliche Daten, Auszahlungsdaten und weitere vertragsrelevante Informationen hinterlegen.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Mit dem Absenden seiner Daten im Kundenportal und der aktiven Bestätigung dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde mit deren Geltung einverstanden.
Vielgoodz ist berechtigt, die Annahme einzelner Artikel sowie die Zuordnung zu Kommission oder Ankauf im Einzelfall abzulehnen.
3. Voraussetzungen für die Übergabe von Artikeln
Der Kunde versichert, dass er zur Übergabe, Veräußerung oder Einlieferung der Artikel berechtigt ist und dass die Artikel frei von Rechten Dritter sind, soweit nichts anderes ausdrücklich offengelegt und von Vielgoodz akzeptiert wurde.
Der Kunde versichert insbesondere, dass es sich nicht um Fälschungen, Plagiate, gestohlene Ware oder sonst rechtswidrige Gegenstände handelt.
Bekannte Mängel, Defekte, Reparaturen, fehlende Zubehörteile, fehlende Originalverpackungen, Gerüche, Flecken, Beschädigungen oder sonstige wertbildende Umstände sind vollständig anzugeben.
Vielgoodz ist berechtigt, die Annahme eines Artikels ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen bereits angenommenen Artikel nachträglich aus dem Verkauf zu nehmen, wenn berechtigte Zweifel an Echtheit, Zustand, Eigentumslage, Marktgängigkeit oder Rechtmäßigkeit bestehen.
4. Prüfung und Erfassung
Vielgoodz prüft die übergebenen Artikel nach eigenem Ermessen, insbesondere im Hinblick auf Zustand, Verkäuflichkeit, Authentizität, Preisniveau und Sortimentspassung.
Erst nach Prüfung entscheidet Vielgoodz, ob ein Artikel
in Kommission angenommen wird,
direkt angekauft wird oder
abgelehnt bzw. zurückgegeben wird.
Maßgeblich für die spätere Abwicklung sind die im System, im Kundenportal, auf einem Einlieferungsbeleg, in einem Ankaufsbeleg oder in sonstiger dokumentierter Form festgehaltenen Artikel- und Konditionsdaten.
5. Kommunikation und Auszahlung
Vielgoodz ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung die vom Kunden hinterlegten Kontakt- und Auszahlungsdaten zu verwenden.
Auszahlungen erfolgen auf dem von Vielgoodz vorgesehenen und vom Kunden hinterlegten Auszahlungsweg, soweit nichts anderes individuell vereinbart wurde.
Vielgoodz kann Auszahlungen zurückhalten, solange berechtigte Zweifel an der Berechtigung des Kunden, an den Artikelangaben oder an den Auszahlungsdaten bestehen.
Teil B – Kommission
6. Gegenstand der Kommission
Im Kommissionsmodell übergibt der Kunde Vielgoodz Artikel zum Verkauf.
Vielgoodz ist berechtigt, die Artikel im stationären Handel, online, über Plattformen, bei Events, Livesales oder über sonstige geeignete Vertriebskanäle anzubieten und zu verkaufen.
Sofern nichts anderes ausdrücklich und individuell vereinbart wurde, erfolgt die Erlösaufteilung bei Kommissionsware grundsätzlich 50/50 zwischen Vielgoodz und dem Kunden.
Für einzelne Artikel oder Positionen können individuell abweichende Beteiligungen, Mindestpreise oder Sonderkonditionen vereinbart werden. Solche Einzelabreden müssen eindeutig dokumentiert sein.
7. Preisfestlegung und Preisänderungen
Vielgoodz legt den anfänglichen Verkaufspreis nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung von Marke, Zustand, Nachfrage, Marktpreis, Verkaufsdauer und Sortimentsstrategie fest, sofern kein ausdrücklich dokumentierter Mindestpreis oder Festpreis vereinbart wurde.
Vielgoodz ist berechtigt, Verkaufspreise anzupassen, insbesondere bei ausbleibender Nachfrage, Marktveränderungen, Aktionen, Sale-Phasen oder zur besseren Verkäuflichkeit.
Sofern für einen Artikel ausdrücklich ein Mindestpreis oder eine andere Preisgrenze dokumentiert wurde, darf hiervon nur im Rahmen der individuellen Absprache abgewichen werden.
8. Laufzeit / Rücknahme nicht verkaufter Ware
Kommissionsware wird für eine Mindestdauer von 90 Tagen ab Übergabe zur Verfügung gestellt.
Vor Ablauf dieser Frist besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vorzeitige Rücknahme, es sei denn, Vielgoodz stimmt dem im Einzelfall ausdrücklich zu.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde nicht verkaufte Ware nach vorheriger Abstimmung auf eigene Kosten abholen oder sich auf eigene Kosten zusenden lassen, sofern Vielgoodz eine Rücksendung anbietet.
Holt der Kunde rückgabefähige Ware trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, ist Vielgoodz berechtigt, angemessene Lagerkosten zu verlangen.
9. Abrechnung, Reports, Rückgaben und Stornos
Die Abrechnung von Kommissionsware erfolgt monatlich auf Basis der im System bzw. Monatsreport erfassten Verkäufe und Korrekturen.
Ein Artikel gilt für den jeweiligen Abrechnungsmonat als verkauft, wenn er im System als Verkauf erfasst wurde.
Wird ein solcher Verkauf innerhalb desselben Abrechnungsmonats durch Rückgabe, Kulanzrücknahme, Storno, Preisrückabwicklung, Fehlbuchung oder sonstige Korrektur aufgehoben, wird der betreffende Betrag im Monatsreport entsprechend wieder verrechnet oder gestrichen.
Abrechnungsfähig ist nur der Betrag, der nach Berücksichtigung aller bis zur Erstellung des jeweiligen Monatsreports im System erfassten Korrekturen tatsächlich als Verkaufssaldo verbleibt.
Erfolgt eine Rückgabe, Kulanzrücknahme, Stornierung, Rückbelastung oder sonstige Rückabwicklung erst nach Abschluss eines Monatsreports oder nach bereits erfolgter Auszahlung, ist Vielgoodz berechtigt, den entsprechenden Betrag mit künftigen Auszahlungsansprüchen des Kunden zu verrechnen.
Reichen künftige Auszahlungsansprüche nicht aus, ist der Kunde verpflichtet, den zu viel ausgezahlten Betrag nach Aufforderung an Vielgoodz zurückzuzahlen.
Die Auszahlung des dem Kunden zustehenden Anteils erfolgt grundsätzlich monatlich bis zum 14. Tag des Folgemonats, sofern keine berechtigten Zurückbehaltungsgründe bestehen und die erforderlichen Auszahlungsdaten vollständig vorliegen.
10. Eigentum, Haftung und Ausschluss problematischer Ware
Das Eigentum an Kommissionsware verbleibt bis zum wirksamen Verkauf grundsätzlich beim Kunden, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen.
Vielgoodz behandelt die übergebenen Artikel mit der im eigenen Geschäft üblichen Sorgfalt.
Eine Haftung von Vielgoodz besteht nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vielgoodz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
Keine Haftung besteht für gewöhnlichen Verschleiß, verborgene Mängel des Artikels, wertmindernde Marktentwicklungen oder einen ausbleibenden Verkaufserfolg.
Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Artikel nicht echt, rechtswidrig, mangelhaft beschrieben oder mit Rechten Dritter belastet ist, ist Vielgoodz berechtigt, den Artikel sofort aus dem Verkauf zu nehmen, bereits erzielte Erlöse zurückzuhalten und dem Kunden hierdurch entstehende Schäden oder Kosten weiterzugeben, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
Teil C – Ankauf
11. Gegenstand des Ankaufs
Im Ankaufmodell kauft Vielgoodz einen Artikel direkt vom Kunden zu einem individuell vereinbarten Ankaufspreis an.
Ein Anspruch des Kunden auf Ankauf besteht nicht. Vielgoodz entscheidet im Einzelfall frei, ob ein Ankauf erfolgt.
Maßgeblich sind ausschließlich die konkret für den jeweiligen Artikel vereinbarten Konditionen.
12. Zustandekommen des Ankaufvertrags
Ein Ankaufvertrag kommt erst zustande, wenn Vielgoodz den Ankauf eines bestimmten Artikels ausdrücklich bestätigt und ein Ankaufspreis festgelegt wurde.
Mit Abschluss des Ankaufvertrags verkauft der Kunde den betreffenden Artikel an Vielgoodz.
Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Ankaufspreises gehen Eigentum und wirtschaftliche Zuordnung des Artikels auf Vielgoodz über.
13. Ankaufpreis und Zahlung
Der Ankaufpreis wird individuell vereinbart.
Die Auszahlung kann bar, per Überweisung oder über einen sonst von Vielgoodz angebotenen Auszahlungsweg erfolgen.
Nach Abschluss des Ankaufs hat der Kunde keinen Anspruch auf Beteiligung an einem späteren Weiterverkauf, an einer höheren Marge oder an einem später erhöhten Verkaufspreis.
14. Zusicherungen des Kunden beim Ankauf
Auch beim Ankauf versichert der Kunde, dass er Eigentümer des Artikels oder zur Veräußerung berechtigt ist.
Der Kunde versichert außerdem, dass der Artikel echt ist, nicht aus rechtswidriger Herkunft stammt und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Stellt sich nachträglich heraus, dass diese Voraussetzungen nicht vorlagen, ist Vielgoodz berechtigt, vom Ankauf zurückzutreten oder Rückabwicklung, Schadensersatz und Herausgabe zu verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
Schlussbestimmungen
15. Individuelle Abreden
Individuelle Vereinbarungen für einzelne Artikel, Marken, Preisgrenzen, Beteiligungsquoten, Rücknahmefristen oder Auszahlungsmodalitäten haben Vorrang vor diesen Bedingungen, sofern sie von Vielgoodz dokumentiert oder bestätigt wurden.
16. Änderungen dieser Bedingungen
Vielgoodz ist berechtigt, diese Bedingungen für zukünftige Verträge und zukünftige Einlieferungen zu ändern.
Für bereits abgeschlossene Vorgänge gilt grundsätzlich die Fassung, die bei Vertragsabschluss bzw. bei aktiver Zustimmung im Kundenportal wirksam einbezogen wurde.
17. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Ein Liste der Produkte die du uns anbieten könntest findest du hier
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